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Verlassen des Schulgebäudes
Schüler ab dem 7. Schuljahrgang das Schulgelände mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zur Einnahme des Mittagessens verlassen dürfen. Das bedeutet für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6, dass sie das Mittagessen - wenn gewünscht - in der Schule einnehmen müssen...
http://www.sks-duerer-merseburg.bildung-lsa.de/schulleben/#part1041