Verlassen des Schulgebäudes

Im Rd. Erl. des Kultusministeriums vom Januar 2012 wird im Punkt 1.3 festgelegt, dass nur Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Schuljahrgang das Schulgelände mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zur Einnahme des Mittagessens verlassen dürfen.

Das bedeutet für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6, dass sie das Mittagessen - wenn gewünscht - in der Schule einnehmen müssen und das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss verlassen dürfen. Das Mittagessen wird erst ab 12:30 Uhr angeboten.

Fehltage/Krankheit

Fehltage/ Krankheit/ anderweitige Termine vor und während des Unterrichtes

 

1. Am 1. Fehltag Ihres Kindes informieren Sie die Schule bitte per Eintragung in der Schulmanager-App.
2. Bis zum 3. Fehltag muss die schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer
vorliegen. Im Ausnahmefall kann die Schule einen Krankenschein verlangen.
3. Die Vorlage eines ärztlichen Attests bei einer Prüfung, einer Klassenarbeit sowie bei dem Betriebspraktikum der Klassenstufen 8 und 9, ist verpflichtend. Anderenfalls wird die Note 6 für eine nichterbrachte Leistung erteilt.