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Verlassen des Schulgebäudes
Januar 2012 wird im Punkt 1.3 festgelegt, dass nur Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Schuljahrgang das Schulgelände mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zur Einnahme des Mittagessens verlassen dürfen. Das bedeutet für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6, dass sie...
http://www.sks-duerer-merseburg.bildung-lsa.de/schulleben/#part1041